Verhinderungs- / Urlaubspflege
Pflegende Angehörige brauchen auch mal Pause von der Pflege. Fehlende Auszeiten nützen weder dem Pflegenden noch dem Gepflegten. So sieht es auch der Gesetzgeber. Über die sogenannte Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen.
Verhinderungs- / Urlaubspflege
Wenn Sie einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegen, aber zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger unter Umständen Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege, kurz VHP. Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.
Anspruch auf Verhinderungspflege
Hauptpflegepersonen können sich bis zu sechs Wochen oder insgesamt 42 Tage im Kalenderjahr vertreten lassen.
Gründe für Verhinderungspflege
Die Pflege eines Verwandten oder nahen Angehörigen kann sehr anstrengend sein. Auch Beruf, Familie, Pflege miteinander zu vereinbaren, ist nicht immer einfach. Deshalb ist es wichtig, dass private Pflegepersonen die Möglichkeit bekommen, neue Kraft zu schöpfen. Auf welche Weise sie dies tun, entscheiden sie selbst.
Der Ersatz für die Pflege zuhause kann über die tageweise oder stundenweise Verhinderungspflege finanziert werden. Unabhängig von der Weise wie sie erfolgt, wird die in Anspruch genommene Verhinderungspflege von einem Gesamtbudget abgerechnet. Die Gründe für eine Verhinderungspflege können somit ganz unterschiedlich sein:
Gründe für tageweise Verhinderungspflege
- Ruhetage
- Erholungsurlaub
- Krankenhausaufenthalt
- Reha-Aufenthalt
Gründe für stundenweise Verhinderungspflege
- Termine, zum Beispiel ein Arztbesuch oder Elternabend
- Freizeitaktivitäten, zum Beispiel ein Theaterbesuch oder eine Verabredung mit Freunden
- Sportkurse
- Kurse zur Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel Pflegekurse