Grundpflege

Alle pflegerischen Maßnahmen wie z.B.:

  • Waschen, Duschen, Baden
  • Rasieren, Mundpflege, Kämmen
  • Betten, Umbetten und Lagern
  • An- und Auskleiden
  • vorbeugende und aktivierende Maßnahmen
    (Prophylaxe und Mobilisation)
  • enge Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt

Grundpflege

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.

Es wird zwischen der Kleinen Grundpflege und der Großen Grundpflege unterschieden (man könnte auch von einer kleinen Körperpflege bzw. einer großen Körperpflege sprechen).

Der Unterschied liegt im Prinzip im Aufwand, den eine Pflegekraft oder Sie als Angehöriger beim Waschen betreibt.

In den Leistungskatalogen von ambulanten Pflegediensten gibt es häufig Listen mit 17 bis 30 sogenannten verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen, z. B. kleine Grundpflege, große Grundpflege, Grundpflege am Bett, Grundpflege am Waschbecken. Woraus diese Leistungspakete aber im Einzelnen bestehen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Deshalb sprechen Sie uns am besten direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Grundpflege als Teil der Häuslichen Krankenpflege nach SGB V

Im Rahmen einer Häuslichen Krankenpflege nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) gehört die Grundpflege zu einem Dreier-Paket aus BehandlungspflegeGrundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Diese Leistungen erfolgen aufgrund einer Verordnung durch den Arzt (Rezept) und sind dann eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V.

Grundpflege nach SGB XI – Was gehört zur Grundpflege nach SGB XI?

Der Unterstützungsgrad, also der Aufwand für die Grundpflege, spielt dann eine besondere Rolle, wenn es um die Beurteilung derPflegebedürftigkeit im Rahmen einer Einstufung in einen der fünfPflegegrade geht: Die Grundpflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

Anspruch auf diese Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1, Pflegerad 2, Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Bei der Grundpflege handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen (Pflegestandards), die man nicht mit medizinischen Leistungen (Behandlungspflege) verwechseln darf. Die Grundpflege umfasst Körperpflege, Ausscheidungen, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen) und die Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation.